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Bauen ohne Bebauungsplan — § 34 BauGB

Wenn es keinen Bebauungsplan gibt, richtet sich die Zulässigkeit nach § 34 BauGB: Das Vorhaben muss sich in die umgebende Bebauung einfügen. Das klingt einfach, hat aber viele Feinheiten.

Bauen in bestehender Nachbarschaft

Was § 34 BauGB verlangt

In Gebieten ohne Bebauungsplan ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Erschließung muss gesichert sein.

Das Einfügungsgebot

  • Art der Nutzung: Wohnen in Wohngegend, Gewerbe in Gewerbegegend
  • Maß der Nutzung: Geschossigkeit, Höhe, Dichte wie die Nachbarschaft
  • Bauweise: offen oder geschlossen, Einzel-/Doppel-/Reihenhaus
  • Überbaubare Fläche: wie die Umgebung

Was nicht zählt

Die Dachform ist bei § 34 BauGB kein Prüfparameter für das Einfügungsgebot (BGH-Rechtsprechung). Allerdings können lokale Gestaltungssatzungen Dachform und -neigung festlegen.

Häufige Fragen

Kann ich ohne Bebauungsplan bauen?

Ja, wenn dein Vorhaben sich nach § 34 BauGB in die umgebende Bebauung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Das ist im Einzelfall zu prüfen.

Was ist das Einfügungsgebot?

Dein Vorhaben muss sich nach Art und Maß der Nutzung, Bauweise und überbaubarer Fläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.

Noch Fragen offen?

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